Bei Immobilienentscheidungen Lebenszyklus-Auswirkungen beachten
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen spricht sich am 25.06.2016 für die Verankerung einer ökonomischen wie ökologischen Lebenszyklusbetrachtung im öffentlichen Baurecht des Landes aus.
Derzeit erfolgt bei Immobilienentscheidungen lediglich die Betrachtung der Erstellungskosten und der aktuellen Umweltauswirkungen (Umweltverträglichkeitsprüfung). Dieser Ansatz lässt die Lebenszyklus-Auswirkungen derartiger Entscheidungen völlig außer Acht und führt in den überwiegenden Fällen zu Fehlentscheidungen. Kostenseitig stellen die Gestehungskosten ca. 10-20% der Kosten der öffentlichen Hand bei einer Investitions- oder Renovierungsentscheidung dar. 80-90% der Kosten, mit denen die öffentlichen Kassen belastet werden, sind jedoch Betriebskosten.
Durch die Senkung der Entstehungskosten zu Lasten der Betriebskosten erfolgt häufig eine Erhöhung der Gesamtkosten über den Lebenszyklus der Investition. Vordergründige Kosteneinsparungen in der Gestehungspreis- oder Renovierungsphase werden durch Kostenerhöhungen in der Betriebsphase erkauft. Eine korrekte Entscheidungsbasis stellt somit kostenseitig eine Lebenszyklusbetrachtung dar.
Für die ökologische Bewertung einer Investitionsentscheidung ist ebenfalls nur eine Betrachtung des Lebenszyklus inklusive der Betrachtung der Wartungs- und Reparaturzyklen tragfähig. Ein geringerer Ressourcenverbrauch oder eine Reduktion der Emissionen in der Entstehungsphase, der mit einer überproportionalen Belastung in der Betriebsphase erkauft wird, ist weder nachhaltig noch umweltfreundlich. Auch sind bei dieser Betrachtung zwingend die Revitalisierungs- und Rückbau-Auswirkungen zu berücksichtigen.