Pressemitteilung
ÖDP NRW siegessicher
Keine Sperrklausel im Kommunalwahlrecht
Aufgrund der neu angestoßenen Debatte im Düsseldorfer Landtag zur Wiedereinführung einer Sperrklausel zur nächsten Kommunalwahl meldet sich Gerd Kersting, Landesvorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) NRW zu Wort: „Bereits im Jahr 1999 hat die ÖDP in NRW erfolgreich vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof (VGH) geklagt, um die 5%-Hürde abzuschaffen. Ebenso erfolgreich waren wir vor vier Jahren, als die Landesregierung uns mit einer so genannten Ein-Sitz-Sperrhürde wieder aus den Kommunalparlamenten vertreiben wollte.“
Sollte sich die CDU in Düsseldorf mit ihrem neuen Entwurf durchsetzen, werde die ÖDP in NRW keine Scheu haben, erneut zu klagen, denn am Sachverhalt - die Gleichwertigkeit der Wählerstimmen zu wahren - habe sich bis heute nichts geändert. Der Fraktionschef der NRW-CDU, K.-J. Laumann, hatte in einem Gesetz-Entwurf eine Drei-Prozent-Hürde vorgeschlagen.
Seine Argumentation, damit könne wieder Struktur in ausufernde Sitzungen von Kommunalparlamenten gebracht werden, hält der ÖDP-Politiker Kersting entgegen:„Als Ratsherr in Münster habe ich selbst erfahren, wer für die ausufernden Sitzungen verantwortlich ist“. Es seien nicht die Kleinparteien, die unaufhörlich ewige Debatten anzettelten, sondern meist die CDU und SPD, sofern sie sich nicht einig seien. „Und wenn in Münster jemand mit seiner Fünf-Minuten-Redezeit nicht auskommt, meldet er sich einfach neu“. Am ´schönsten` seien die Beiträge, in denen sich Argumente wiederholen, nur um sich zu profilieren. „Das hört aber immer schlagartig auf, wenn die Presse die Sitzung verlässt – ein Schelm, wer Böses dabei denkt“, meint der ÖDP-Landeschef Kersting dazu.
„Die ÖDP nimmt gerne wieder 15.000 Euro in die Hand, um das nächste Urteil vor dem VGH zu erwirken“, erläutert Kersting weiter. Schlimm sei das nur für den Steuerzahler, denn bisher (1999 und 2008) hat immer die Landesregierung die Prozesskosten zahlen müssen!
Im Übrigen sei diese Methode der NRW-CDU schädlich für die demokratische Kultur in diesem Land, betont die ÖDP und erinnert daran, dass 2008 Hannelore Kraft (SPD) wegen ihres Plädoyers für eine 2,5%-Hürde vom damaligen Innenminister Wolf zurückgepfiffen wurde, da es nach aktueller Rechtsprechung keine Mindestklausel geben dürfe. „Ich wundere mich, mit welcher Arroganz Laumann höchstrichterlichen Gerichtsurteilen widerspricht und sage hier klar an, dass die ÖDP in dieser Sache `Kante´ zeigen wird, um mal Krafts Worte zu zitieren“, erklärt Kersting siegessicher.