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Pressemitteilung

Klage vor dem Verfassungsgerichtshof gewonnen

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) NRW sieht sich nach dem Urteil vor dem Verfassungsgerichtshof NRW (Münster) bestätigt. Beklagt wurde das Land NRW von den Öko-Demokraten, weil der Düsseldorfer Landtag letztes Jahr wieder eine Sperrhürde „durch die Hintertür“ eingeführt hatte, so der ödp-Landesvorsitzende Gerd Kersting.

Seit 1999 war die 5%-Sperrhürde bei Kommunalwahlen abgeschafft worden, da schon damals die ödp einen Prozess gegen die Landesregierung gewann.

Die Richter zeigten damals auf, dass eine Sperrhürde bei Kommunalwahlen historisch nicht begründbar sei, und die Rechte von Wählern und Parteien einschränkte.

„Auch die neue so genannte Einsitz-Sperrhürde ist verfassungswidrig, denn der Gleichheitswert von Wählerstimmen wäre nicht mehr gegeben“, erklärt Kersting.

Auch konnte der Landtag in seiner Stellungnahme eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeiten von kommunalen Parlamenten bei Einzelmandatsträgern nicht nachweisen, bestätigten die Verfassungsrichter mit ihrem Urteil die Auffassung der ödp NRW.

 

gez.

Gerd Kersting

Landesvorsitzender

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