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Pressemitteilung

Urteil wird am 16. Dezember erwartet

Münster/NRW. Der Landesverband der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) NRW ist nach dem ersten Verhandlungstermin zum Kommunalwahl-Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof (VGH) NRW gegen den Nordrheinwestfälischen Landtag (Düsseldorf) überrascht. „Die jetzt vom Gerichtshof angehörten Landtagsabgeordneten teilten die Auffassung der ödp NRW, dass das neue Rundungs-Auszählverfahren der Wählerstimmen erneut eine Sperrhürde darstellt,“ erklärt jetzt der ödp-Landesvorsitzende und Münsteraner Ratsherr Gerd Kersting.

Besonders betroffen zeigt sich die ödp über das erschreckende Demokratieverständnis der Gegenpartei, die offensichtlich keine Probleme damit haben, wenn bei der nächsten Kommunalwahl im Juni 2009 tausende Wählerstimmen durch das neue Auszählverfahren wegfallen könnten.

 

„Bleibt das neue Kommunalwahlgesetz vom 9.10.07 so in dieser Form bestehen, wird es nach Ansicht der ödp keine Chancengleichheit zwischen kleinen und großen Parteien geben. Nach diesem Anhörungstermin sind wir jedoch zuversichtlich und warten den Termin am 16.12.08 zur Urteilverkündung ab“, so Kerstings Fazit.

 

gez. Reinhard Wersing

(Stellvertr. Landesvorsitzender)

 

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