Pressemitteilung
Unheilige Allianz der Verfassungsbeuger in NRW
Die im Düsseldorfer Landtag geplante Wiedereinführung einer kommunalen Sperrklausel ist verfassungswidrig !
(NRW/Düsseldorf/Münster) – Konkurrenz ausbremsen und eine Woche Wahlurnen in Supermärkten aufstellen. Das ist nach Meinung der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) in NRW das untaugliche Rezept der Großparteien CDU, SPD und Grüne in NRW zur Erhöhung der Beteiligung der Bürger an Wahlen.
„Statt darüber nachzudenken, warum immer weniger Wähler ihnen die Stimme geben, haben Sie nur das Ziel des Machterhalts. Die Akzeptanz durch die Wähler ist ihnen gleichgültig“, erklärt Arno Kohlert, Geschäftsführer der ÖDP NRW, zur aktuellen Meldung aus dem Düsseldorfer Landtag.
Es sei schon bedenklich, wenn die SPD, die früher angetreten ist, „mehr Demokratie zu wagen“, jetzt versucht, den Pluralismus in unserer Gesellschaft, von der doch so viel die Rede ist, zu beschränken.
„Es ist doch ständig die Rede davon, dass unser Land „bunter“ werden müsste, gilt dies nicht für das Parteienspektrum?“ so Kohlert.
Nach SPD und Grünen hat sich nunmehr auch die CDU-Fraktion im Landtag für die Wiedereinführung einer kommunalen Sperrklausel ausgesprochen „und sich damit in die Falange der Verfassungstrickser eingereiht“, so Kohlert weiter.
Bereits zwei Mal haben die Verfassungsrichter den Großparteien in NRW die Verfassungswidrigkeit dieses Unterfangen ins Stammbuch geschrieben. Dies führte jedoch nicht dazu, dass diese ihr verfassungswidriges Verhalten einstellen.
In den Jahren 1999 (5%-Hürde) und 2008 (sog. Ein-Sitz-Sperrhürde) hat die ÖDP NRW gegen Sperrklauseln bei Kommunalwahlen vor dem Landesverfassungsgerichtshof (LVerfGH in Münster) erfolgreich geklagt.
Die ÖDP empfindet das Verhalten von CDU, SPD und Grünen als eine Schande für das Land Nordrhein-Westfalen und als deutliches Zeichen der mangelnden Sensibilität für die Politikverdrossenheit der Wählerinnen und Wähler und damit als Bedrohung für die Demokratie im Lande.
i.A. gk
- für den Vorstand -