Pressemitteilung
Stichwahl bleibt!
Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen: Stichwahl bleibt! Verfassungsgericht kassiert die Abschaffung der Stichwahl bei der Bürgermeister- und Landrätewahl in NRW
(Münster) –Die Abschaffung der Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen für verfassungswidrig. So urteilte der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen. Für die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen ist diese erneute Niederlage der Landtagsmehrheit vor dem Verfassungsgericht ein deutlicher Beweis, dass diese beim Kommunalwahlrecht die Grenzen der Verfassung ignoriert. Die Aktion „Stichwahl bleibt!“, die die ÖDP NRW mit unterstützte, hatte über 20.000 Unterschriften gegen die undemokratische Abschaffung der Stichwahl gesammelt. Hiervon blieb aber die Landtagsmehrheit unbeeindruckt. Erst eine Verfassungsklage stoppte den erneuten Versuch, die Bürgerbeteiligung bei den Kommunalwahlen in NRW zu schwächen. Die ÖDP NRW hatte bereits 3 x gegen die Sperrklausel im NRW-Kommunalwahlrecht geklagt und immer gewonnen. Diese klare Haltung der Verfassungsrichter hat aber die Landtagsmehrheit, diesmal CDU und FDP, nicht davon abgehalten, erneut in verfassungswidriger Art und Weise am Kommunalwahlrecht des Landes zu manipulieren. Mit fadenscheinigen Gründen wurde den Wählerinnen und Wählern hier eine Letztentscheidungskompetenz vorenthalten. Diese Änderung hätte die großen Parteien begünstigt und es freien Bewerberinnen und Bewerbern sowie kleineren Gruppierungen erschwert, hier Bürgermeister- und Landratspositionen zu erringen. „Gerade Bürgermeister und Landräte, die nicht den etablieren Parteien angehören, sind für eine lebendige Demokratie auf kommunaler Ebene wichtig“, so die ÖDP NRW. Dass diese für die etablierten Parteien ein Dorn im Auge sind, ist der ÖDP klar. Den etablierten Parteien empfiehlt die ÖDP eine bessere Politik, um ihre Mandate zu erhalten. Tricksen am Wahlrecht ist hier nach Meinung der ÖDP der völlig falsche Weg. „Diese verfassungswidrige Trickserei der etablierten Parteien fördert nur die Politikverdrossenheit der Wählerinnen und Wähler“, so die ÖDP NRW. Daher sei es gut, dass das Verfassungsgericht dieser Trickserei erneut einen Riegel vorgeschoben hat. Link zum Urteil: www.vgh.nrw.de/rechtsprechung/entscheidungen/2019/191220_35_19.pdf
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