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Pressemitteilung

Steuerzahler darf nicht für mangelnde Risikopolitik von RWE zur Kasse gebeten werden

Liegt ein Verstoß gegen das KontraG vor?

(Münster/Düsseldorf)-„Der Steuerzahler darf nicht für mangelnde Risikopolitik von RWE zur Kasse gebeten werden,“ so die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalens zum Vorschlag des CDU-Landesvorsitzenden Armin Laschet, der Staatshilfen für RWE ins Gespräch gebracht hat.

Die Schräglage ist das Ergebnis jahrzehntelanger mangelhafter Risikovorsorge bei RWE und der Gier von Eigentümern und kommunalen Kämmerern, die verantwortungslos auf hohe Ausschüttungen von RWE-Ergebnissen drängten. Jetzt wird die Quittung präsentiert, so die ÖDP.

Auch fragt die ÖDP, ob bei RWE ein Gesetzesverstoß gegen das KontraG vorliegt. Wäre dies der Fall, würde eine Haftung des Vorstands, des Aufsichtsrats und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ausgelöst. Diese Haftung jetzt an den Steuerzahler abzuwälzen zu wollen, ist mehr als zynisch.

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