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Pressemitteilung

Sperrklausel-Vorhaben von SPD, CDU und GRÜNEN entlarvt sich als Schutzgesetz gegen den Wähler

NRW-Kommunalwahlen 2015: Sieg der Parteilosen und Wählergemeinschaften

(Münster/Düsseldorf)-Wenige gingen hin – und wählten deutlich weniger die etablierten Parteien. Dies ist nach Meinung der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalens das Ergebnis der Landrats-, Oberbürgermeister- und Bürgermeisterwahlen 2015. Sieger der Wahlen sind die Freien Wählergemeinschaften und die parteilosen Kandidaten.
Gegen diese Gruppierungen richtet sich das Gesetzesvorhaben von SPD, CSU und GRÜNEN im Nordrhein-Westfälischen Landtag, wieder eine Sperrklausel ins Kommunalwahlrecht einzuführen. Der Verfassungsgerichtshof NRW hat hierfür den Nachweis einer Funktionsunfähigkeit der Kommunalparlamente gefordert. Diesen Nachweis konnten die drei Parteien nicht erbringen.
Die „kleine Kommunalwahl“ 2015 erbrachte jedoch den Nachweis, um was es SPD, CDU und GRÜNEN in Wirklichkeit geht, so die ÖDP. Den etablierten Parteien laufen die Wähler in Scharen weg. Entweder in die Wahlenthaltung, oder zu anderen Kandidaten. Die kommunale Sperrklausel hat für die Parteistrategen von CDU, SPD und GRÜNEN das Hauptziel, derartige Entwicklungen im Keime zu ersticken oder wenigstens zu behindern. Es geht ihnen nach Meinung der ÖDP nicht um Stärkung der kommunalen Demokratie, sondern um Stärkung der etablierten Parteien in der Kommunalpolitik.

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