Pressemitteilung
SPD will kommunale Sperrklausel durch die Hintertür einführen
Mangelnder Respekt vor dem Verfassungsgerichtshof
(Münster/Düsseldorf) – Kaum hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen die kommunale Sperrklausel wieder einmal für verfassungswidrig erklärt, sinnen Politiker der etablierten Parteien darüber nach, wie sie die Verfassung in Fragen der kommunalen Sperrklausel dennoch beugen können. So jüngst der frühere SPD-Oberbürgermeister der Stadt Essen, Reinhard Paß in einem Interview. Für die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen ist dies ein erneuter Beweis, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs von etablierten Parteien nicht respektiert wird. Dieser mangelnde Respekt vor der Verfassung zeigt nach Meinung der ÖDP das mangelnde Demokratieverständnis dieser Parteien deutlich auf.
Auch bewertet Paß gewählte Vertreter in Kommunalparlamenten nach Parteibuch. Die Kommunalparlamentarier der etablierten Parteien werden als Träger der Arbeitsfähigkeit angesehen, den gewählten Parlamentarier kleiner Parteien und Wählergruppierungen wird das Etikett der Störenfriede angeklebt. „So wird deutlich, dass der SPD-Politiker Paß nur die Vertreter der großen Parteien als legitimierte Kommunalpolitiker ansieht. Damit führt er eine verfassungswidrige Zwei-Klassen-Gesellschaft in die Kommunalparlamente ein.“ so die ÖDP.
Eine Verkleinerung der Kommunalparlamente aus dem einzigen Grunde, Wählergruppierungen und kleine Parteien aus diesen fernzuhalten, ist ebenso verfassungswidrig wie die bisherigen Versuche, eine Sperrklausel einzuführen, so die ÖDP. Sie kündigt bereits jetzt ihren vierten Gang vor den Verfassungsgerichtshof an, falls die etablierten Parteien erneut die Verfassung des Landes NRW beugen wollen.