Pressemitteilung
Schallende Ohrfeige für die Bundesregierung
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klimapolitik: „Absage an eine Nach-mir-die-Sintflut-Politik"
(Düsseldorf/Münster) - „Unzureichender Klimaschutz verletzt schon heute die Freiheits- und Grundrechte. Diese Entscheidung ist eine Ohrfeige für die verantwortlichen Politiker." So der Landesvorstand der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hat den Beschwerden von neun Jugendlichen teilweise stattgegeben: „Es ist sehr traurig, dass die Jugend den Erhalt unseres Planeten erstreiten muss, weil die Regierungen so offensichtlich versagen!“
„Dieses ist ein epochales Urteil. Das Verfassungsgericht erteilt einer Politik, die nur in Wahlperioden denkt, eine klare Absage. Es verlangt, nachhaltig zu agieren und auch die Freiheit unserer Kinder und Enkel im Blick behalten.“ Nach Meinung der ÖDP NRW kann es nicht mehr nach dem Motto gehen: Nach mir die Sintflut!
Dieses Urteil hat auch Auswirkungen auf die NRW Landespolitik. Auch diese kann in Sachen Klimapolitik nach diesem Urteil nicht mehr so weitermachen wie bisher.
Die ÖDP NRW fordert vor dem Hintergrund dieser Entscheidung des Verfassungsgerichts erneut den sofortigen Ausstieg aus der Braunkohle und der Braunkohleverstromung. Das Erneuerbare Energien Gesetzes muss zügig umgesetzt werden. Hindernisse für den Ausbau erneuerbarer Energien auf Landesebene sind konsequent zu beseitigen. Auch brauche NRW eine umweltverträgliche Verkehrswende. Nach diesem Urteil ist die Zeit der Ankündigungspolitik a la Laschet vorbei. Jetzt müssen Taten folgen.
Klimaschutz ist ein Menschenrecht. Der Landesgesetzgeber muss jetzt sofort handeln, jedes weitere Verschieben verstößt gegen die Verfassung.
Die ÖDP NRW fordert, die Ergebnisse der Wuppertaler Studie konsequent in Gesetze umzusetzen. Danach darf NRW nicht mehr CO2 pro Einwohner verursachen als andere Länder. „Das bedeutet, dass Nordrhein-Westfalen in den kommenden fünf Jahren seine Emissionen drastisch reduzieren muss, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, NRW muss den CO2 Ausstoß um mindestens 60 Prozent reduzieren – bis 2025. Bis 2030 braucht es eine Reduktion von 85 Prozent, im Vergleich zu 1990!“
(Bildquelle: Pixabay_avtar)