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Pressemitteilung

Safe Harbor-Entscheidung des EuGH:

Europäische Kommission in ihre Schranken verwiesen

(Brüssel/Düsseldorf/Münster) - Die Europäische Kommission wurde nach Meinung der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalens in der „Safe Harbor“-Entscheidung vom EuGH in ihre Schranken verwiesen. Das Gericht hatte die Datenschutzvereinbarung der Kommission mit den USA kassiert. Dabei hat es festgestellt, dass die Kommission ihre Kompetenzen überschritten hat.

Diese Entscheidung des EuGH hat Ausstrahlungswirkung über den entschiedenen Sachverhalt hinaus, so die ÖDP. Das Gericht machte deutlich, dass der Glaube der Kommission an die eigene, grenzenlose Machtvollkommenheit vor der Justiz nicht standhält. Zwar schwächen die europäischen Verträge die Stellung der gewählten Volksvertreter gegenüber der der Exekutive zuzurechnenden Kommission. Die Justiz war aber nicht bereit, die grenzenlose Ausdehnung dieses Machtanspruchs für rechtens zu befinden.

Für die ÖDP ist diese höchstrichterliche europäische Entscheidung ein wichtiger Schritt von der europäischen Bürokratie zu einer europäischen Demokratie. Die europäischen Kommissare sollten zur Kenntnis nehmen, dass auch ihre Kompetenzen Grenzen haben, die auf dem Klagewege von den Gerichten verteidigt werden. Hier ist deutlich mehr Respekt vor dem demokratischen Souverän, dem Volk, angebracht.

Insgesamt sieht die ÖDP-NRW einen dringenden Bedarf zur Demokratisierung der EU und zum Rückbau der von Allmachtgefühlen beseelten überbordenden Bürokratie.

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