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Pressemitteilung

Petition zur Wahlterminzusammenlegung Europawahl und Kommunalwahl in NRW

Im Jahre 1999 und 2004 wurden sowohl die Wahl zum Europäischen Parlament, als auch die Kommunalwahl in NRW durchgeführt. Die beiden Wahltermine lagen nur drei Monate auseinander. Da die Amtsperiode zudem in beiden Gremien fünf Jahre beträgt, wäre es aus meiner Sicht sinnvoll, beide Wahlen an einem Termin durchzuführen, also die Kommunalwahl NRW vorzuziehen und an die Europawahl zu koppeln.

Vorteile:

1a. Effizienz bei den Verwaltungen:

Die Vorbereitung einer Wahl ist für Gemeindeverwaltungen bekanntlich ein großer Arbeitsaufwand. Es ist unbestritten - diese Erfahrung habe auch ich als Wahlhelfer gemacht - dass der Aufwand bei zwei Wahlen in kurzen Abständen an unterschiedlichen Terminen sehr viel größer ist, als bei zwei Wahlen an einem Termin. Die Gemeindeverwaltungen hätten demzufolge bei zwei Wahlen an einem Termin weniger Arbeitsaufwand, weniger Kosten und könnten sich intensiver der täglichen Arbeit widmen.

1b. Effizienz für die Parteien:

Auch die Parteien können von einer solchen Wahlterminzusammenlegung profitieren. Sowohl Formalia als auch die verschiedensten Tätigkeiten im Wahlkampf wie z. B. Plakatieren sowie Wahlkampfkosten könnten reduziert werden. Auch Politiker könnten sich dann mehr dem politischen Tagesgeschäft statt dem Wahlkampf widmen. Da während der drei dazwischen liegenden Sommermonate ohnehin keine grundsätzlichen politischen Entscheidungen getroffen werden, ist also auch ein etwaiger Stimmungsumschwungsumschwung zu Gunsten oder Lasten der einen oder anderen Partei nicht zu erwarten.

 

2. Kosten:

Für die Europawahl 1999 sind dem Land zugleich für seine Gemeinden und Kreise vom Bund 24,177 Mio DM erstattet worden. Die Kosten für die Kommunalwahlen können nicht beziffert werden, weil diese von den Gemeinden und Kreisen bekanntlich selbst getragen werden. Erhebungen über deren Umfang werden vom Land nicht angestellt. (Auskunft durch den Landeswahlleiter, Frühjahr 2001)

Das Bundesland Rheinland-Pfalz beispielsweise hat Europawahl und Kommunalwahl schon an einem Termin, so wie ich es mir auch für NRW wünschen würde. Auf die Frage, ob es durch eine solche Wahlterminzusammenlegung zu Kostenersparnissen kommt, antwortete mir das Landesamt für Statistik Rheinland-Pfalz im Frühjahr 2001, dass durch die gleichzeitige Versendung der Wahlbenachrichtigungen sowie der Briefwahlunterlagen sowie weiterer Synergieeffekte nach deren Einschätzung bei allgemeinen Kommunalwahlen Einsparungen in Höhe von bis zu 1 Mio. DM erzielt werden können. Eine exakte kostenmäßige Bewertung der Einsparungen ist sehr schwierig, da die Vielzahl der gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen einen weit überwiegenden Schwerpunkt gegenüber der (einfachen) Europawahl bilden. Ich persönlich würde den Betrag sogar noch deutlich über 1 Mio. DM ansetzen, denn bei der letzten Wahl in Berlin kostete allein die Briefwahl 4,3 Mio DM. (Vgl. "Die Welt" vom 10.08.01)

Auf Grund des § 25 Europawahlgesetz in Verbindung mit § 50 des BWG erstattete der Bund den Ländern zur Abgeltung der Kosten der Europawahl vom 13.06.1999 insgesamt 103.057.364,23 DM. Bei dem ermittelten Gesamterstattungsbetrag wurde ein Abzug in Höhe von 2.473.823,17 DM bei den Ländern vorgenommen, in denen parallel zur Europawahl vom 13.06.1999 eine andere Wahl durchgeführt worden ist. (Auskunft durch den Bundeswahlleiter, Frühjahr 2001)

Man kann davon ausgehen, dass diese Zahlen beim Bundesland NRW wegen der deutlich größeren Einwohnerzahl höher liegen werden. Dieser zuletzt genannte Abzugsbetrag stellt also eine Einsparung dar, die durch eine Wahlterminzusammenlegung in NRW gesteigert werden könnte und sowohl dem Land, als auch dem Bund Einsparungen garantiert. Es dürfte dem Steuerzahler schwer zu vermitteln sein, warum von dieser einfachen Möglichkeit der Kostenersparnis nicht Gebrauch gemacht wird. Zudem werden diese Einsparungen im regelmäßigen Abstand von fünf Jahren erneut wirksam.

3. Wahlbeteiligung:

Eine Demokratie ist nur glaubwürdig, wenn die Vertreter durch eine möglichst hohe Zahl von Wählern legitimiert worden sind. Bei Bundestagswahlen beispielsweise braucht man sich nicht ernsthaft Gedanken zu machen über ein eventuelles Absinken der Wahlbeteiligung. Anders sieht das aber bei den Kommunalwahlen und erst Recht bei der Europawahl aus. Bei beiden Wahlen ist die Wahlbeteiligung im Vergleich zur vorangegangenen Wahl um rund 20 % gesunken. Bei der Europawahl lag die Wahlbeteiligung - sie werden sich sicher erinnern - sogar unter 50 %. Dass auch die Gremien der Kommunen eine möglichst hohe demokratische Legitimierung haben sollten, steht wohl ausser Frage, denn die Gemeinden sind das wichtigste Bindeglied in unserem föderalen Staat. Ein großer Teil der Bundesgesetze wird hingegen bereits heute auf der Europaebene geschaffen. Zudem haben wir als Politiker bekanntlich die verfassungsgemäße Pflicht, den Wählerwillen bei Wahlen so deutlich wie möglich werden zu lassen. Das ist aber nur bei einer hohen Wahlbeteiligung möglich. Die Bundesländer, bei denen die Kommunalwahlen und Europawahlen mit anderen Wahlen zusammenliegen, weisen eine deutlich höhere Wahlbeteiligung und auch ein deutlich geringeres Absinken auf. Man kann daraus schließen, dass zwei zusammenliegende Wahlen eine deutlich höhere Motivation darstellen, wählen zu gehen.

4. Rahmenbedingungen:

Gemäß § 7 Europawahlgesetz bestimmt die Bundesregierung, nach Maßgabe der Festsetzung des Wahlzeitpunktes durch den Rat der Europäischen Gemeinschaft und im Rahmen der in Art 9 und 10 des Aktes zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments festgelegten Zeitspanne, den Wahltag.

Als Zeitspanne ist in Art. 9 und 10 der Tag des Wahlaktesaktes für alle Mitgliedstaaten von Donnerstag bis Sonntag festgelegt und zwar in dem der ersten Europawahl 1979 entsprechenden Zeitraum des letzten Jahres der fünfjährigen Wahlperiode. Nach deutscher Tradition wird bekanntlich nur an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag gewählt. Daraus ergibt sich, dass die Europawahl in Deutschland an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag Mitte Juni stattfinden wird. In anderen Mitgliedstaaten kann der Wahltag innerhalb der oben genannten Zeitspanne ggf. abweichen. Der Bundestag beispielsweise muss unter normalen Bedingungen frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn der Legislaturperiode gewählt werden. Art. 39 des Grundgesetzes ist durch Gesetz vom 16.7.1998 (BGB.I S. 1822) geändert worden.

Für die Kommunalwahlen existiert eine solche Vorschrift nicht. Die Ratsmitglieder werden nach § 42 GO für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Nach Ablauf der Wahlzeit üben die bisherigen Ratsmitglieder ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neugewählten Rates weiter aus. Der Innenminister muss also bei der Festsetzung des Wahltermins nach § 14 KwahlG das Ende der Wahlperiode berücksichtigen. Eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl wäre also formal ohne Schwierigkeiten durchsetzbar und der zu vermutende Wahltermin der Europawahl ist mit nur drei Monaten unweit von der Kommunalwahl entfernt, so dass diese durchaus an die Europawahl gebunden werden könnte. Mit der Vorverlegung der Kommunalwahl um ca. drei Monate wäre sogar noch das o. g. Gesetz zu Bundestagswahl eingehalten, das in diesem Fall durchaus als Orientierungsrahmen dienen könnte. Im Sinne der Kostenersparnis und wahrscheinlichen Steigerung der Wahlbeteiligung stellt der Vorschlag eine lohnenswerte Maßnahme dar.

Ich würde mich freuen, wenn Sie diese Idee bei Ihrer politischen Arbeit berücksichtigen würden.

Mit freundlichem Gruß

Gez. C. Wohlgemuth

Landesvorsitzender der ödp in NRW

 

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