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Pressemitteilung

ödp: „Trojaner-Einsatz nur bei vorheriger richterlicher Genehmigung“

Die Landesregierung von NRW denkt über eine Gesetzesänderung nach, um den Einsatz von so genannten Trojaner-Viren zu ermöglichen. Trojaner-Viren stellen das computertechnische Ebenbild einer Hausdurchsuchung dar. Damit soll der Verfassungsschutz NRW in die Lage versetzt werden, demokratiefeindliche und sicherheitsgefährdende Mitbürger schneller zu enttarnen. Nach derzeitiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen diese nicht verwandt werden.

„Sicherheit muss sein. Trojaner-Viren sollten aber wie bei einer Hausdurchsuchung wegen der Schwere dieses für den Betroffenen meist unbemerkten Eingriffs in die Privatsphäre nur mit vorheriger richterlicher Genehmigung eingesetzt werden“, fordert Sieglinde Nowak, stellvertretende Landesvorsitzende der ödp NRW. Die Landesregierung hingegen plane lediglich die Überprüfung auf Rechtmäßigkeit des Einsatzes durch eine dafür zu schaffende Kommission.

 

„Das ist zu wenig“, stellt die ödp-Politikerin klar. Der Richtervorbehalt sei ein hohes rechtsstaatliches Gut. Die unabhängige Überprüfung von weit in Bürger- und Menschenrechte eingreifender Befugnisse des Verfassungsschutzes funktioniere nur durch unabhängige Richter.

 

gez. Volker Reusing

ödp NRW Presseprecher

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