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Pressemitteilung

ÖDP NRW bei Verfassungsklage optimistisch

„2,5%-Sperrklausel steht auf der Kippe“

Münster/NRW. In der mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof NRW in Münster ging es darum, ob die 2016 von SPD, CDU und Grünen gemeinsam in die Landesverfassung eingefügte 2,5%-Sperrklausel bei Kommunalwahlen auch verfassungs-gemäß und mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Geklagt haben die ÖDP NRW – gemeinsam mit der Tierschutzpartei – sowie sechs weitere Parteien. Denn sie sehen durch die Sperrklausel wesentliche Grundsätze des Demokratieprinzips gefährdet: Die Gleichheit der Wahl und die Chancengleichheit der Parteien.
Gegen die Gleichheit der Wahl spricht, dass durch eine 2,5%-Hürde viele Tausend Wählerstimmen unter den Tisch fallen und quasi wertlos werden. Gleichzeitig gerieten viele kleine(re) Parteien ins Abseits und verschwänden aus den Kommunal-Parlamenten, denn sie würden ihrer Mandate gewissermaßen „beraubt“, die im Gegenzug aber anderen Parteien, die über 2,5% liegen, zugerechnet würden.
Für die ÖDP ist es bereits die dritte Klage gegen kommunale Sperrklauseln, denn schon 1999 und 2008 standen vergleichbare Gesetze auf dem „Prüfstand“ der Verfassungsrichter. Und die ÖDP hatte in beiden Jahren Erfolg mit ihrer Klage gegen den Landtag.
Auch diesmal stehen die Chancen gut, denn die Argumente der Kläger waren durchweg stark und überzeugend, wohingegen die Erwiderung durch den Rechtsvertreter des Landtags zu wünschen übrig ließ.
Das Bundesverfassungsgericht legt sehr hohe Maßstäbe an Wahlrecht und Sperrklauseln an, kennt es doch die Verführbarkeit großer Parteien, sich lästige Konkurrenz kleiner(er) Parteien durch juristische Spitzfindigkeiten fernhalten zu wollen. Daher fordert das höchste deutsche Gericht einen „zwingenden Grund“ für die Einführung von Hürden.
Zwar wurde diesmal (wie auch schon bei den früheren Verfahren) ganz allgemein von der drohenden „Zersplitterung“ und „Unregierbarkeit“ der Stadt- und Gemeinderäte gesprochen, angeblich verursacht durch zu viele Einzel- bzw. Zweiermandate. Doch diese Behauptung konnte – auch nach mehrfacher kritischer Nachfrage durch die Richter in Münster – für die Städte und Gemeinden in NRW weder empirisch belegt noch bewiesen werden. Für viele Kläger eine Überraschung, denn der Nachweis eines zwingenden Grundes war bekanntermaßen DAS notwendige Kriterium zur verfassungsgemäßen Begründung einer Sperrklausel.
Auch auf die Frage, warum denn in Jahrzehnten ohne kommunale Hürde weder in Baden-Württemberg noch in bayerischen Städten (z.B. München mit 11 Parteien im Stadtrat) eine Funktionsbeeinträchtigung oder gar Unregierbarkeit eingetreten sei, blieb der juristische Landtagsbeistand die Antwort schuldig.
In seinem Schluss-Plädoyer fasste der ÖDP-Prozessbeistand, Rechtsanwalt Dr. Marcus Schiller, den Sachverhalt wie folgt zusammen: „Es gibt weder einen zwingenden Grund noch einen notwendigen Bedarf für eine 2,5%-Sperrklausel. Bei einer Hürde wären die Nachteile für die demokratischen Grundsätze erheblich. Und: Demokratie macht nun mal Arbeit, d.h. längere Stadtrats-Sitzungen sind nicht mit ‚Funktionsbeeinträchtigungen‘ gleichzusetzen.“
Auch der ÖDP-Landesvorsitzende Benjamin Jäger und der Kölner ÖDP-Kreisvorsitzende Werner Roleff zeigten sich am Ende sehr zufrieden. Werner Roleff, der seinerzeit als stellvertretender Landesvorsitzender die erfolgreiche Klage 2008 mit eingereicht hat, sieht der Urteils-Verkündung am 21.11.17 denn auch optimistisch entgegen: „Aller guten Dinge sind drei. Es spricht sehr viel dafür, dass die 2,5%-Sperrklausel auf der Kippe steht und die ÖDP auch diesmal Erfolg haben wird. Der Verlauf der Verhandlung hat erneut gezeigt, dass gute Politik nicht erst mit 2,5% oder 5% beginnt. Denn die ÖDP hat zum wiederholten Mal bewiesen, dass sie kompetent, ausdauernd und effektiv für die Grundsätze unserer Demokratie eintritt.“ 

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