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Pressemitteilung

ödp Landesverband NRW kritisiert geplantes "Personalmanagement" für Nordrhein-Westfalen

Die Ankündigungen von Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, die Regierung werde das Landespersonalvertretungsgesetz ändern, um Mitarbeiter leichter versetzen zu können, ist von Seiten der ödp nicht zu akzeptieren. Eine sozialverträgliche Flexibilisierung ist sinnvoll, doch die Neutralität gegenüber den Interessen aller Privatfirmen ist erforderlich.

Der Landesverband der Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) in NRW kritisiert das jüngste Vorhaben der Landesregierung von CDU und FDP die Beschäftigten leichter innerhalb der Verwaltung zu versetzen und auch an Privatfirmen ausleihen zu können. Zur Haushaltssanierung jährlich 1,5 % der Stellen in der Landesverwaltung durch verringerte Neueinstellungen einzusparen ist ein brauchbarer Ansatz um den Landeshaushalt zu entlasten, aber das Personalüberhangmanagement der Beamten zu privatisieren kann nicht der richtige Weg sein.

Bei der Einrichtung eines Stellenpools soll eine externe Beratungsfirma in Anspruch genommen werden. Im April 2006 berichtete dieses die Deutsche Steuergewerkschaft (DStG). Dazu heißt es in einer Ausschreibung der Verwaltung: »Um die Beschäftigten gegebenenfalls auch außerhalb des Landesdienstes zu versetzen, seien gegebenenfalls gesetzliche Änderungen erforderlich. Die Beratungsfirma soll sie bis zur Sommerpause definieren. Das Projekt soll zum 1. Januar 2007, spätestens aber zum 1. Juli 2007 starten«.

Dazu sagt die Wirtschaftspolitikerin der ödp Sarah Luzia Hassel-Reusing: " Wir sind der Überzeugung das Personalüberhänge zur Reduzierung von Personalmangel in anderen Teilen der Verwaltung genutzt werden könnten." Inakzeptabel hingegen wäre es, eine hoheitliche Aufgabe wie die Personalverwaltung des Landes in private Hände zu geben. Der Verleih von Telekommitarbeitern an Private sei hiermit nicht vergleichbar, so die ödp-Politikerin weiter, da die Telekom heute keine Behörde, sondern ein im privat- wirtschaftlichen Wettbewerb stehendes Unternehmen sei. Aus Gründen der Neutralität des Staates sollten die Landesbeschäftigten nicht an die Wirtschaft verliehen werden.

Die ödp in NRW ist abschließend der Auffassung dass die Optimierung des Personaleinsatzes innerhalb der Verwaltung ein Schritt nach vorn ist. Allerdings sollten aus sozialen und ökologischen Gründen bei Versetzungen versucht werden, die räumliche Distanz zur neuen Dienststelle gering zu halten und auf Familien Rücksicht genommen werden.

 

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