Pressemitteilung
ÖDP in NRW erfreut über BVerfG-Urteil
3%-Hürde zur EU-Wahl verfassungswidrig.
Nachdem jetzt zur EU-Wahl in Deutschland die 3%-Hürde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe beanstandet wurde, fühlt sich der Landesvorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) von NRW, Gerd Kersting aus Münster, bestätigt. Bereits 1999 (5%-Hürde) und 2008 (Einsitz-Sperrhürde) hatte der Landesverband der ÖDP NRW zwei Klagen gegen das Land NRW anlässlich des Kommunalwahlgesetzes vor dem LVerfG-Hof NRW in Münster gewonnen.
Bzgl. Europawahl beurteilte das BVerfG vor gut zwei Jahren eine 5-Prozent-Hürde als verfassungswidrig. Zur Begründung hieß es u. a., dass „es an zwingende Gründe, in die Wahl- und Chancengleichheit durch Sperrklauseln einzugreifen fehle“. Danach wurde eine 3%-Hürde vom Bundestag wieder eingeführt, die jetzt vom BVerfG erneut gekippt wurde.
„Dieses Urteil zeigt uns und den Wählern auf, wie die so genannten großen Volksparteien im Landes- bzw. Bundesparlament versuchen, eine direkte Demokratie auszuhebeln und damit den Wählerwillen zu untergraben,“ erzürnt sich Kersting über das Vorgehen der hiesigen Politik. „Dies ist – Gott sei Dank – jetzt erneut vom Verfassungsgericht wieder gerügt worden.“
Nun gibt es ab heute weder zur Kommunalwahlen in NRW noch zur EU-Wahl (beide am 25.5.2014) ein Hürde, wodurch die jeweiligen Gerichte mit ihren Urteilen bestätigten, dass „jede Wählerstimme gleich viel Gewicht hat und ohne Hürde auch nicht mehr verloren geht“, erläutert Kersting.
Das aktuelle Urteil sei nun reichlich Motivation für die ÖDP in NRW Europa-Wahlkampf zu bestreiten. „Eine Partei wie die ÖDP, die keine Firmenspenden annimmt, ist dringend nötig. Nur wer unabhängig von Lobbyinteressen ist, kann Politik zum Wohl der Bürger gestalten“, so der Landeschef der ÖDP NRW und EU-Kandidat Kersting.
„Wir sind nun zuversichtlich in das Brüsseler Parlament einzuziehen, und werden unseren Spitzenkandidaten Prof. Dr. Klaus Buchner nach Kräften unterstützen“, schließt Kersting sein ´Plädoyer`.