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Pressemitteilung

NRW Minister muss gehen

Bottrop/NRW: Der Landesverband der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) in NRW begrüßt das aktuelle Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts zur Onlineüberwachung in NRW.

Die gängige Praxis der zuständigen Ermittlungsbehörden erschien der ödp schon vor der neuen Gesetzgebung der Landesregierung NRW in 2007 suspekt und meldete sich bereits letztes Jahr mehrfach in dieser Sache kritisch zu Wort.

„Auch wenn es zu begrüßen ist, wenn im Bereich der Schwerkriminalität Fortschritte gemacht werden, darf das jedoch nicht zu Lasten von Bürgerrechten gehen“, so Sieglinde Kersting, stellvertretende Landesvorsitzende der ödp NRW.

 

Durchsuchungen von Computern dürfen nach Auffassung der ödp nur über die Hürde eines richterlichen Beschluss stattfinden, und das auch nur, wenn Menschenleben gefährdet oder ein Angriff auf den Staat zu befürchten ist. Die Privatsphäre, und damit die im Grundgesetz verankerten Menschenrechte, werden bei einer Onlinedurchsuchung erheblich mehr eingeschränkt, als bei einer Hausdurchsuchung durch Polizeibeamte.

 

Das ist nicht im Sinne der Väter unseres Grundgesetzes und damit, wie die ödp befürchtete, grundgesetzwidrig. So findet sich die ödp NRW mit ihren in diesem Zusammenhang gemachten Veröffentlichungen durch das Karlsruher Gericht bestätigt. „Das letztes Jahr durch die Landesregierung geschaffene Gesetz ist im erheblichen Maße nachzubessern. Ansonsten muss Minister Wolf sein Amt niederlegen“, bestärkt Kersting ihre Einschätzung.

 

Der Richtervorbehalt sei ein hohes rechtsstaatliches Gut. Die unabhängige Überprüfung von weit in Bürger- und Menschenrechte eingreifender Befugnisse, auch die des Verfassungsschutzes, funktioniere nur durch unabhängige Richter.

 

gez. Volker Reusing

Pressesprecher und Beisitzer des

ödp Landesverbandes NRW

 

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