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Pressemitteilung

NRW-CDU wischt Verfassungsgerichtsurteil vom Tisch

Auch die CDU verstößt jetzt offen gegen die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalens

(Düsseldorf/Münster)- Nicht einmal das Feigenblatt eines dünnen Nachweises der Handlungsunfähigkeit der Kommunalparlamente will die CDU beim Gesetzgebungsverfahren zu einer Sperrklausel für die Kommunalwahl in NRW mehr vorlegen. Wie SPD und GRÜNE wischt jetzt auch die CDU die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes einfach vom Tisch, der für eine Sperrklausel den Nachweis der Handlungsunfähigkeit verlangt hat. „Jetzt ist die CDU wie schon vorher SPD und GRÜNE auf den Weg des offenen Verfassungsbruchs eingeschwenkt“ so die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalens.

Dies ist nach Meinung der ÖDP ein deutliches Zeichen, dass CDU, SPD und GRÜNE nur am Machterhalt kleben, und dafür auch den Bruch der Verfassung in Kauf nehmen.

Darüber hinaus wird jetzt deutlich, dass der Nachweis der Handlungsunfähigkeit der Kommunalparlamente in NRW den drei Parteien nicht gelungen ist. „Würde eine fehlende Sperrklausel zu dieser Handlungsunfähigkeit führen, würde dies für die  Kommunen im Freistaat Bayern samt und sonders zutreffen,“ so die ÖDP. Dort gibt es seit Beginn der Bundesrepublik auf kommunaler Ebene keine Sperrklausel. Schäden, die die Kommunen hierdurch erlitten hätten, sind der ÖDP nicht bekannt.

Dies beweist für die ÖDP, dass es den drei Parteien lediglich darum geht, ihre Macht ungestört von Wählergruppierungen und kleinen Parteien, die unangenehme Fragen stellen können, untereinander aufzuteilen.

Die ÖDP hat bereits 2 x gegen kommunale Sperrklauseln in NRW erfolgreich geklagt. Da SPD, CDU und GRÜNE ganz offensichtlich den Verfassungsbruch weiter betreiben, wird die ÖDP auch für diesen Anschlag auf die kommunale Demokratie den Gang vor das Verfassungsgericht nicht scheuen.

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