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Pressemitteilung

Neue Sperrhürde bei Kommunalwahl unrechtmäßig

Bottrop/Münster/NRW: Der Landesverband der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) NRW klagt vor dem Verfassungsgerichtshof NRW gegen das Land Nordrhein-Westfalen.

Die Landesgerierung NRW hatte letztes Jahr trotz Bedenken der Rechtsabteilung im eigenen Haus die Sperrhürde für Politikermandate auf den so genannten 1,0-Sitz erhöht. „Nicht nur dass damit wieder eine Hürde bei Kommunalwahlen durch die Hintertür eingeführt wurde, sondern allein die Tatsache, dass bei Auszählungen abgegebene Wählerstimmen ungleich gewichtet werden“, begründet Gerd Kersting, Landesvorsitzender der ödp NRW, „die Unrechtmäßigkeit des neuen Kommunalwahlgesetztes, zumindest in diesem Detail.“

 

Je nach Größe der Gemeinde kann das neue Auszählverfahren eine tatsächlich prozentuale Sperrklausel von 3 % bis 4 % bedeuten.

Das sei eine erhebliche Verletzung in den verfassungsrechtlich verbürgten Rechten auf Chancengleichheit als politische Partei sowie auf Gleichheit der Wahl, führt Kersting weiter aus „Das wird besonders deutlich, wenn beispielsweise bei erreichen von 1,51 Sitze eine Partei tatsächlich im Stadtrat bzw. Kreistag zwei Sitze bekommt, während eine Partei, die insgesamt einen Anspruch auf 0,99 Sitze hat, leer ausgeht“.

So ist nach Auffassung der ödp NRW eine Nachbesserung des Kommunalwahlgesetzes dringend geboten, denn ihre bisher errungenen Mandate in vielen Städten in NRW wären dann auch bei gleichem Wählervotum erheblich gefährdet.

 

Bekannt wurde jetzt, dass der Landtag NRW für die Begründungsfrist Aufschub vor dem Verfassungsgerichtshof beantragte bzw. bewilligt bekommen hat, „was uns zeigt, dass der Beauftragte des Landtages Schwierigkeiten hat, sowohl die Stimmenungleichheit wie auch eine angebliche Funktionsunfähigkeit von Kommunalparlamenten bei so genannten Einsitzmandaten zu begründen,“ ergänzt die ödp ihre Rechtsauffassung zu den Aussichten eines möglichen Erfolgs mit ihrer Klage.

 

Die ödp NRW hatte bereits 1999 erfolgreich die 5%-Hürde bei Kommunalwahlen vor dem Verfassungsgerichtshof NRW (Münster) beklagt, woraufhin per Urteil eine Hürde bei Kommunalwahlen als unbegründet festgestellt wurde.

 

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