Pressemitteilung
Keine Erhöhung der Elternbeiträge ohne gerechte Familienpolitik
Die ödp-NRW begrüßt die Einigung bei den Tarifverhandlungen der Gewerkschaften (GEW, Verdi) und den kommunalen Arbeitgeberverbänden in NRW. „Großes Verständnis haben wir für die Forderungen der Erzieherinnen und Erzieher, denn Erziehungsarbeit muss gerecht entlohnt werden“, erklärt Gerd Kersting, Landesvorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) NRW und Ratsherr in Münster. „Gerade wo zz. die Betreuungsquote von unter dreijährigen Kindern in den kommunalen Kindertagesstätten laut Düsseldorfer Landesziel auf 35 % ausgebaut werden sollen (u-3-Programm), war es von Seiten des Betreuungspersonals berechtigt, deutlich zu machen, dass nicht nur Finanzmittel für Kleinkinder, sondern gerade auch für deren Erzieherinnen frei gehalten werden müssen“, bekräftigt Kersting sein Verständnis.
Die ödp-NRW ist darüber hinaus der Auffassung, dass die Erziehungsarbeit der eigenen Kinder genauso wie die von fremden Kindern honoriert werden müsste.
„Damit die kommunalen Haushalte nicht überbelastet werden, schlagen wir vor, Eltern mit einem Erziehungsgehalt zu entlohnen. Denn die Arbeit mit Kindern ist eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe. Das gilt für Eltern genauso, wie für Erzieherinnen und Sozialarbeiter“, erläutert der ödp-Politiker weiter.
Mit einem echten und fairen lohnnebenkostenabzugsfähigen Erziehungsgehalt nach dem ödp-Konzept hätten die Eltern die Wahlfreiheit, ihre Kleinkinder selbst zu erziehen, oder in die so genannte Fremdbetreuung zu geben. Die jetzt nach dem Tarifabschluss zu erwartenden erhöhten Elternbeiträge für die Kita-Plätze könnten damit auch von den Eltern selbst bezahlt werden, und würden die kommunalen Kassen nicht zusätzlich belasten.
„Immerhin kostet allein das u-3-Programm der Bundesregierung insgesamt 14 Milliarden Euro, wogegen unser faires Erziehungsgehalt lediglich 4 Mrd. koste“, rechnet Kersting vor.
Allein die Länder und Kommunen stemmen derzeit für den Ausbau der Betreuung von unter dreijährigen Kindern 10 Mrd. Euro.
Die ödp sieht grundsätzlich ab dem vierten Lebendjahr beitragsfreie Kindergartenplätze vor. Das sei nur zu leisten, wenn Eltern für ihre unter vierjährigen Kinder Kindergartenbeiträgen zahlen „und das ist mit dem Erziehungsgehalt der ödp möglich, und ist nur gerecht, gegenüber den Eltern, die ihre Kleinkinder die ersten drei Lebensjahre selbst erziehen. Ohne eine gerechte Lösung für alle Eltern, kommt für die ödp eine Erhöhung der Elternbeiträge für Kindergartenplätze nicht in Betracht.
Im Rahmen des demographischen Wandels ist der Status der Familie wichtiger denn je“, fasst der Landesvorsitzende das Thema zusammen.
Besonders lobt Kersting im nun ausgehandelten Tarifvertrag die Berücksichtigung eines verbesserten Gesundheitsschutzes für die Mitarbeiterinnen in den Kindertagesstätten.
(gk)
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