Pressemitteilung
Familien-Partei und ödp reichen am Donnerstag Verfassungsklage ein
Mainz. ödp-Generalsekretär Dr. Claudius Moseler hat heute in Mainz erklärt, dass die Familien-Partei und die Ökologisch-Demokratische Partei gemeinsam voraussichtlich am Donnerstag Organklage beim Bundesverfassungsgericht einreichen werden. Prozessbevollmächtigter ist der Karlsruher Rechtsanwalt Dr. Christian Kirchberg. Dabei sollen nach dem Willen der beiden Parteien die sogenannten Unterstützungsunterschriften (bundesweit rund 30.000) auf den Prüfstand, die kleine Parteien statt innerhalb von 13 Monaten nun in nur wenigen Wochen sammeln müssen, um überhaupt zur Bundestagswahl zugelassen zu werden. Ziel der Klage ist es, dass die Zahl der erforderlichen Zulassungsunterschriften für diese Wahl deutlich gesenkt wird. „Wir sind nicht grundsätzlich gegen die Neuwahlen, nur die verfassungswidrigen Folgen müssen ausgeräumt werden“, betont Moseler weiter. Bei der Bundestagswahl wird die Familien-Partei kandidieren und von der ödp entsprechend unterstützt. Bei anderen Wahlen wird dann die ödp wieder antreten. Beide Parteien planen eine gemeinsame politische Zukunft.
Dr. Claudius Moseler,
ödp-Generalsekretär