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Pressemitteilung

Exportgenehmigung für Atomlieferungen nach Belgien sind rechtswidrig

ÖDP prüft Klage gegen die Bundesregierung

(Münster/Bottrop) – Die Exportgenehmigung  der  Bundesregierung  für die  Lieferung  von
Atombrennstäben an das überalterte und beschädigte belgische AKW Tihange sind rechtswidrig.
Zu  diesem  Ergebnis  kommen  zwei  neue  Gutachten  von  Prof.  Wolfgang  Renneberg  und
Rechtsanwältin  Dr.  Cornelia  Ziehm.  Diese  Gutachten  bestätigen  die  Rechtsauffassung  der Ökologisch-Demokratischen  Partei  (ÖDP)  in  Nordrhein-Westfalen.  Diese  prüft  derzeit,  ob die Bundesregierung auf dem Klagewege zu einem Exportverbot gezwungen werden kann. Nach §3 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre  Gefahren  (Atomgesetz)  darf  eine  Genehmigung  nur  erteilt  werden,  wenn gewährleistet ist, daß die auszuführenden Kernbrennstoffe nicht in einer ... die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdenden Weise verwendet werden.“ Dies ist aber aus zwei Gründen bei einer Belieferung von Tihange gerade nicht der Fall. Zum einen liegen genügend technische Untersuchungen vor, die begründet zur Besorgnis Anlass  geben,  dass  im  Falle  einer  technischen  Störung  erhebliche  Schäden  auf  dem  Gebiet  und für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland entstehen. Werden diese aus Lingen gelieferten Brennstäbe in Tihange verwendet,  gefährdet  diese Verwendung die innere Sicherheit der Bundesrepublik  Deutschland. Der Terminus „gefährdet“ im Atomgesetz sagt ja gerade aus, dass  bereits  die  hinreichende  Wahrscheinlichkeit  eines  Störfalls  für  die  Versagung  der  Genehmigung  ausreichend  ist.  Durch  den  technischen  Zustand  des  AKWs  Tihange  ist  eine  erhöhte Wahrscheinlichkeit eines Atomunfalls gegeben. 
Prof.  Renneberg  führt  in  seinem  Gutachten  dazu  aus: „Es gibt damit hinreichend viele Anhaltspunkte  zur  mangelhaften  Zuverlässigkeit  von  Betreiber  und  Aufsichtsbehörde  und  ein klar  identifiziertes  praktisches  Unfallrisiko  in  den  Kernkraftwerken  Doel  3  und  Tihange  2. Damit liegt es im Bereich des praktisch Möglichen, dass die Wand des Reaktordruckbehälters bei  einem  normalen  Störfall  in  Tihange  2  bricht und  ein  großer  Teil  der  Radioaktivität  entweicht.“ Der Gutachter über hierbei heftige Kritik an den Betreibern in Belgien: „Nach Aussage  der  belgischen  Aufsichtsbehörde  fehlen  die  Dokumentationen  von  Tausenden  von Rissen,  die  bereits  bei  der  Herstellung  des  Reaktordruckbehälters  hätten  gemessen  werden müssen. Dies  begründet  einen  massiven  Verdacht,  dass  die  Dokumentation  über  diese Risse  vom  Betreiber/Hersteller  unterdrückt  worden  sind.  Alleine  diese  Tatsache  müsste  zur  vorläufigen Einstellung  des  Betriebes  der  Anlage  führen,  denn  einerseits  ist  die  Dokumentation  bei  der Herstellung  für  die  aktuelle  Sicherheitsbeurteilung  zwingend  notwendig,  andererseits  steht die  Zuverlässigkeit  von  Hersteller  und  Betreiber  seit  der  Genehmigung  der  Anlage  damit  in Frage.“ Ein weiterer Punkt, der zwingend zur Versagung der Ausführgenehmigung hätte führen müssen, sind  die mangelnden Vorkehrungen  gegen  Terroranschläge  in  Belgien  höchst  unzureichend. So wurden „militärisch Übungen“ durch limburger Salafisten in der Nähe des Kernkraftwerks  Tihange  festgestellt  und  von  den  belgischen  Behörden  nicht  unterbunden.  Somit ist  der  Schutz  gegen  terroristische  Aktivitäten  um  Tihange  in  keiner  Weise  geeignet,  davon auszugehen,  dass  diese  mangelnde  Terrorabwehr  nicht  letztlich  die  Sicherheit  der  Bundesrepublik Deutschland  gefährdet. Wiederum ist für  die Versagung der Exportgenehmigung eine Erhöhung  der  Wahrscheinlichkeit  eines  erfolgreichen  terroristischen  Angriffes  auf  Tihange ausreichend. Die Aussage der Bundesregierung, es hätten eben keine juristisch belastbaren Gründe für eine Versagung  der  Ausfuhrgenehmigung  vorgelegen,  ist  damit  nicht  haltbar.
Hierzu  führt  Prof. Renneberg  in  seiner  Stellungnahme  aus: „Das Gutachten [des  Bundesumweltministeriums] stützt  sich  im  Wesentlichen  auf  die  Gesetzesformulierung,  nach  der  eine  Genehmigung  nur dann  erteilt  werden  darf,  wenn  gewährleistet  ist,  dass  die  Brennelemente  nicht in  einer  die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik gefährdenden  Weise verwendet werde  (§3Abs.3 Atomgesetz). Die innere und äußere Sicherheit betreffe dabei nicht Leib und Leben der Bevölkerung, sondern schütze nur den Staat, seine Funktion und seinen Bestand. Aber selbst nach dieser engen Definition kann man nur zu dem Schluss kommen, dass die Genehmigung nicht  zu  erteilen  ist.  Denn  selbstverständlich  ist  der  Bestand  des  Staates  betroffen,  wenn  ein Teil  seines  Gebietes  droht,  unbewohnbar  zu  werden  und  selbstverständlich  ist  die  Funktion des Staates, seine Bürger zu schützen, betroffen, wenn er sich im Falle eines atomaren Super-Gaus  außerhalb  seines  Herrschaftsgebietes  nicht  vor  die  Bürger  stellen  kann,  um  sie  zu schützen  und  er  ihnen  nicht  mehr ein  ungefährdetes  Leben  innerhalbeines  Teils  seines  eigenen Herrschaftsgebiets ermöglichen kann.“ Zumindest  hat  es  die Bundesregierung  versäumt,  diese  Angelegenheit  vor  einem  deutschen Gericht klären zu lassen. Vielmehr ist sie durch die Ausfuhrerteilung vor der Atomlobby eingeknickt. Die  Aussage  des  Gutachtens  des  Umweltbundesministeriums  macht  eine  überaus zynische und menschenverachtende Haltung der Bundesregierung deutlich, da es die Bestimmungen des Atomgesetzes nicht zum Schutze von  Leib und  Leben der Bevölkerung  auslegt, sondern lediglich die Bedrohung des Bestands des Staates als Versagungsgrund gelten lassen will.
Die  Ökologisch-Demokratische  Partei  (ÖDP)  Nordrhein-Westfalen prüft  derzeit,  ob  auf  dem Klageweg der  Bundesregierung  die  Erteilung  einer weiteren  Ausfuhrgenehmigung  untersagt werden  kann.  Sie  vermisst  in  dieser  Angelegenheit  von  der  Landesregierung  Nordrhein-Westfalens entsprechende ernsthafte juristische Schritte, um die Menschen in NRW davor zu schützen, dass deren Sicherheit, Leben, Gesundheit und Lebensraum durch eine leitfertige, ja widerrechtliche Lieferung von Atombrennstoffen an Tihange gefährdet werden.
In Bezug genommene Quelle: Stellungnahme von Prof. Wolfgang Renneberg vom 25.04.2017
Link zur Quelle:

www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Renneberg_Stgn_Verbot_der_Ausfuhr_BR.pd


Quelle veröffentlicht von IPPNW

Internationale Ärzte zur Verhütung des Atomkriegs/Ärzte in sozialer Verantwort
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