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Pressemitteilung

Erneutes EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

EU-Tierversuchsrecht unzureichend umgesetzt. ÖDP NRW über Tierquäl-Politik der Bundesregierung entsetzt!

(Düsseldorf/Münster) - Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen ist darüber entsetzt, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht einmal die unzureichende EU-Richtlinie zum "Schutz für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere" umgesetzt hat. "Dies ist ein erneuter Beweis dafür, dass Tierschutzrecht für die Bundesregierung keinen Stellenwert hat, obwohl er im Grundgesetz verankert ist" so der Landesvorstand der ÖDP NRW auf seiner letzten Sitzung.

2017 waren insgesamt 74 Verfahren gegen Deutschland wegen EU-Vertragsverletzungen anhängig. Jetzt kommt eines dazu. Laut einer Pressemitteilung der EU-Kommission vom 19. Juli 2018 hat diese ein Verfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung im Tierversuchsrecht eingeleitet. Die EU verweist auf Mängel im Bezug auf Inspektionen, die Sachkunde des Personals und die Anwesenheit von Tierärzten. In diesen Punkten sei deutsches nationales Recht mit der EU-Richtlinie nicht vereinbar. Experten sprechen von insgesamt 18 teilweise schwerwiegenden Mängel im deutschen Tierversuchsrecht.

Der ÖDP NRW geht die EU-Richtlinie nicht weit genug. Im Landespolitischen Programm der ÖDP NRW heißt es: "Der alltägliche pervertierte Umgang mit unseren Mitgeschöpfen in Massentierhaltungen, Versuchslaboren und in vielen anderen Bereichen verstößt gegen alle ethischen und sittlichen Wertmaßstäbe." Das bundespolitische Programm der ÖDP fordert ein "Verbot aller physisch oder psychisch quälerischen und leidvollen Experimente an und mit Tieren."

 

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