Pressemitteilung
Erneuter Anschlag auf die Demokratie durch die Großparteien
Bundesregierung und Jo Leinen (SPD) respektieren nicht die Verfassungsgerichtsurteile zur Sperrklausel - „Zuerst kommt das Pöstchen, und dann kommt die Moral!“
(Münster/Düsseldorf/Brüssel) – Bereits zweimal hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass eine Sperrklausel im Europawahlrecht mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Diese Urteile ignorieren die Bundesregierung und die SPD. Durch die Hintertür wollen sie am 17. April auf europäischer Ebene eine Sperrklausel vorbei an der deutschen Verfassung einführen.
Dieses Vorhaben ist nach Meinung der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen besonders perfide. Die „Verfassungstrickser“ wählten ein Verfahren, das lediglich Auswirkungen in Deutschland und Spanien hat. Alle anderen EU-Staaten sind von dieser Trickserei nicht betroffen. In Spanien sind die Auswirkungen auch gemäßigt, da dort kleine Parteien zur EU-Wahl gemeinsam antreten können. Lediglich in Deutschland führt dieses Vorhaben zu einer Ausgrenzung kleiner Parteien, vorbei an eindeutigen Verfassungsgerichtsurteilen. Derzeit sind 7 Mandate im Europäischen Parlament von dieser Trickserei betroffen.
Die ÖDP NRW verurteilt entschieden dieses Vorhaben als undemokratischen Akt. Sie kündigt gegen die verfassungswidrige Einführung einer Sperrklausel im EU-Wahlrecht Widerstand an.
Erst im Herbst konnte die ÖDP NRW durch eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen einen verfassungswidrigen Eingriff der Landtagsmehrheit in das Kommunalwahlrecht des Landes abwehren. Die etablierten Parteien haben aus den diversen Verfassungsgerichtsurteilen nichts gelernt. Im Gegenteil: Sie versuchen mit immer neuer Trickserei die eindeutigen und vielfach von Gerichten bestätigten Verfassungsregeln zur Chancengleichheit bei demokratischen Wahlen zu umgehen. Hier machen sich insbesondere CDU und SPD, aber auch die GRÜNEN, nach Meinung der ÖDP eines fortgesetzten und vorsätzlichen Verfassungsbruchs schuldig.