Pressemitteilung
Die ÖDP Düsseldorf und Niederhein erwartet Strafgebühren bei Nichteinhaltung des nächtlichen Flugverbotes
Gesundheitsgefährdende nächtliche Ruhestörung durch Fluglärm auf Rekordnieveau
Düsseldorf 14.12.16 Nach einer internen Statistik des Düsseldorfer Flughafens sind 780 Jets von Anfang Juli bis Ende September zwischen 23 Uhr und null Uhr oder zwischen fünf Uhr und sechs Uhr gelandet.
Dies stellt einen 10-Jahres-Rekord an nächtlicher Lärmgefährdung der Flughafenanlieger dar. Die Aussage des Flughafens, etwas dagegen tun zu wollen, klingt nach der bisherigen Historie nach reinem Lippenbekenntnis.
Statt den Fluglärm wirkungsvoll zu begrenzen, will der Flughafen eine Erweiterung mit noch weit mehr Fluglärm.
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) der Region Düsseldorf und Niederrhein hat zur Verteidigung der Nachtruhe der Anwohner und des Nachtflugverbots auf ihrer Sitzung in Neuss klare Forderungen erhoben: "Im Interesse der Menschen geht Fluglärmschutz vor dem ökonomischen Interesse von Flughafenbetreibern und Fluggesellschaften. Ein Nachtflugverbot ist an allen Flughäfen von 22:00 Uhr bis 6:30 Uhr strikt einzuhalten. Nach 22:00 Uhr sind keine Starts mehr zu genehmigen. Landungen nach 22:00 Uhr sind mit einer Strafgebühr zu belegen. Nach 23:00 Uhr muss die Höhe dieser Strafgebühr mindestens den wirtschaftlichen Vorteil der späten Landung ab-schöpfen, bei Landungen nach 24:00 Uhr muss diese Strafgebühr mindestens das Doppelte des wirtschaftlichen Vorteils betragen."