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Pressemitteilung

CDU plant Anschlag auf den Tierschutz

Verbandsklagerecht muss erhalten bleiben

(Düsseldorf/Münster/Bottrop) – Das Verbandsklagerecht im Tierschutz zu verteidigen ist ein Ziel der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) in Nordrhein-Westfalen. Die CDU will dieses Recht der Tierschutzverbände, gegen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu klagen, abschaffen.

Nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes darf niemand „einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.“ (§ 1 TierSchG). Täglich wird jedoch gegen dieses Gesetz verstoßen. Tiere können nicht gegen einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz klagen. Dies müssen Menschen für sie tun. Das Verbandsklagerecht gibt den Tierschutzorga-nisationen das Recht, anstelle der Tiere bei einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz Klage zu  erheben.

Diese gesetzliche Regelung ist jetzt ins Visier der CDU geraten. Sie will dieses Klagerecht abschaffen. Dies hätte zur Folge, dass die Durchsetzung der Regelungen des Tierschutzgeset-zes erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht wird. Ein Verweis auf die zuständigen Ämter, die ebenfalls Verstöße verfolgen sollen, zieht nach Meinung der ÖDP nicht. Diese sind perso-nell und finanziell nicht im entsprechenden Maße ausgestattet. Somit hat dieser CDU-Vorstoß nach Meinung der ÖDP das Hauptziel, den Tierschutz wirtschaftlichen Interessen zu opfern.

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) in Nordrhein-Westfalen sieht sich hier durch den Europaabgeordnete Prof. Dr. Klaus Buchner (ÖDP) unterstützt, der Aktivitäten ergriffen hat, diesen Anschlag der CDU auf den Tierschutz zu verhindern. Die ÖDP bittet bei der bevorste-henden Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen alle Tierfreunde, dieses Vorhaben der CDU bei ihrer Wahlentscheidung zu berücksichtigen und bittet diese um ihre Stimme für die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP).

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