Lokalnachricht
ÖDP fordert Chancengleichheit trotz Corona-Pandemie
Stadtrats-Anfrage in Köln ist unzureichend
ÖDP fordert Chancengleichheit trotz Corona-Pandemie -
„Stadtrats-Anfrage ist unzureichend“
(Köln) - Im Blick auf die Kommunalwahl fordert die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Chancengleichheit für alle Parteien ein. Da aufgrund der Corona-Pandemie weitere Versammlungen zur Aufstellung von Kandidat*innen auf absehbare Zeit verboten sind, geraten besonders kleinere Parteien unter erheblichen Zeitdruck. Denn weder ist bisher der Termin der Kommunalwahl am 13.09.20 verschoben, noch sind die Fristen zur Einreichung von Kandidaturen verändert worden.
„Erschwerend kommt hinzu, dass z.B. für den OB-Kandidaten der ÖDP, Rüdiger- René Keune, mindestens 450 Unterstützungs-Unterschriften von Wahlberechtigten zu sammeln sind“, so Werner Roleff, Kreisvorsitzender der Kölner Öko-Demokraten. „Dies ist jedoch unter Beachtung der behördlichen Pandemie-Auflagen nahezu unmöglich.“ Werner Roleff hält daher die Anfrage der Ratsgruppe „GUT“, die am 26.03.20 im Stadtrat auf der Tagesordnung steht, für völlig unzureichend. Seine Forderung: „Statt nur Fragen zu stellen, wie in der Anfrage vorgesehen, müssten sich alle Ratsparteien dafür stark machen, dass die im Grundgesetz garantierte 'Gleichheit der Wahl' und 'Chancengleichheit der Parteien' auch in der aktuellen Situation geschützt und kleinere Parteien nicht zugunsten anderer benachteiligt werden! Das ist die Demokratie auch allen Wähler*innen schuldig.“
Konkret könnte dies u.a. bedeuten: Den Termin der Kommunalwahl verschieben, Fristen anpassen, auf das Sammeln von Unterstützungs-Unterschriften verzichten. In diesem Sinne hat der Landesvorstand der ÖDP NRW bereits am 18.03.20 eine Anfrage an den Landeswahlleiter gerichtet, um eine chancengleiche Wahlteilnahme aller Parteien und Wählergruppen sicherzustellen. „Im Übrigen“, so Werner Roleff, sei daran erinnert, dass die NRW-ÖDP bereits mehrmals mit Erfolg vor dem Verfassungsgerichtshof NRW geklagt hat (zuletzt 2017), um ihr Recht auf Chancengleichheit durchzusetzen – gegen den Widerstand von Landtag und Landesregierung. Wenn es notwendig sein sollte, bliebe nichts anderes übrig, als das Gericht erneut anzurufen.“
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