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Lokalnachricht

Bergische Ökodemokraten beschließen Vorschlag für Gesetzentwurf zur Stärkung von Menschenrechten und Zivilgesellschaft

(Wuppertal) - Die NGOs attac und Campact haben ihre Gemeinnützigkeit verloren, weil Teile ihrer Kampagnen nicht von ihren satzungsmäßigen Gemeinnützigkeitsgründen gedeckt gewesen sind. Maßgeblich dafür ist, dass der Gemeinnützigkeitsgrund Bildung (§52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung (AO)) nach aktueller Rechtsprechung nur die neutrale Informierung der Öffentlichkeit umfasst, nicht aber das Lobbying für eine Richtung.

Daher haben die bergischen Ökodemokraten auf ihrem Kreisparteitag im November 2019 folgenden neuen Gemeinnützigkeitsgrund beschlossen, welcher als Nr. 26 in §52 Abs. 2 AO eingefügt werden soll: „die Förderung der Menschenrechte unter Achtung von deren Unteilbarkeit, der Völkerverständigung und des Friedens“

Dazu erläutert Volker Reusing, Kreisvorsitzender der ÖDP Bergisches Land: „Der neue Gemeinnützigkeitsgrund wird attac und Campact eine gute Grundlage geben, ihre Gemeinnützigkeit zurückzuerlangen. Denn viele ihrer Kampagnen kommen auch in Deutschland geltenden sozialen Menschenrechten der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und des Europarats sowie der Menschenwürde des Grundgesetzes zugute. Anderen NGOs wird es helfen, ihre Gemeinnützigkeit bzw. den Umfang ihres Engagements zu bewahren. Außerdem wird die Gesetzesänderung erheblich dazu beitragen, die hier geltenden Menschenrechte bekannter zu machen.“ Die Bindung an die Unteilbarkeit der Menschenrechte soll sicherstellen, dass nur solche Verbände über §52 Abs. 2 Nr. 26 AO in den Genuss der Gemeinnützigkeit kommen, welche im Blick behalten, dass auch die Leute auf der Gegenseite Menschenrechte haben, und welche die Menschenrechte nicht zur Aushebelung von Frieden oder Völkerverständigung missbrauchen.

Als nächstes wird der Gesetzentwurf dem Bundesparteitag 2020 der ÖDP in Gotha vorgestellt werden. 

 

Bildquelle: Pixabay_madartzgraphics

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