Persönlicher Kommentar
Zur Beschneidung von Jungen
Kommentar von Gerd Kersting
Ich weiß, die Bevölkerung Deutschlands ist durch ihre unrühmliche Geschichte Anfang des 20jahrhunderts, gerade was andere Glaubensgemeinschaften angeht, sehr belastet.
Und vielleicht war es mir gerade deswegen gleich, ob ich vor 56 Jahren als Christ, als Jude oder als Moslem geboren wurde, denn wir alle - ob Christen, Juden oder Muslime - haben den gleichen Gott; wie sollte es anders sein!
Doch nach dem Votum des Bundestages, vom 10.10.12, das Beschneiden von Jungen sei bei Muslimen und Juden unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, macht mich doch sehr nachdenklich.
Ich kann jetzt nur noch dazu sagen:
"Wenn ich noch einmal geboren würde, wollte ich lieber wieder Christ sein - auch wenn die Christen nicht an die Wiedergeburt auf dieser Welt glauben."
Aber an eins glaube ich wirklich: Ich würde als Junge gerne selbst entscheiden können, ob und wann ich mich beschneiden lassen würde. Die Entscheidung sollte bei diesem Thema gleichgesetzt mit dem gesetzlichen Mindestalter der Geschäftsfähigkeit von Jugendlichen in Deutschland einhergehen - also frühestens mit dem 14. Lebensjahr. Alles andere ist Körperverstümmelung, die nicht rückgängig gemacht werden kann! Da spielt es auch keine Rolle mehr, ob diese Verletzung des männlichen Körpers mit oder ohne Betäubung und durch einen approbierten Arzt vollzogen wird.
Für mich bleibt die Beschneidung ein Eingriff in die vom Grundgesetz garantierte Würde sowie Unverletzlichkeit des Menschen, und dieses Recht gilt für Juden und Muslime genauso wie für Christen; im Übrigen in Art. 1 und 2 GG vorrangig verankert gegenüber Art. 4 GG (Glaubensfreiheit)!
Und deshalb schließe ich mich den Argumenten des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) an, wonach in dieser Sache respektvolle aber auch dringend Gespräche mit den betreffenden Glaubensgemeinschaften geführt werden sollten. Wie der DKSB grenzt sich die ÖDP NRW entschieden von Stigmatisierungen und Abwertungen aufgrund religiöser Zugehörigkeiten ab.
Allerdings sind unbedingt die vom Ethikrat formulierten Mindestanforderungen, bei medizinisch nicht indizierter Beschneidung von Jungen, zu entsprechen.
Wichtiger Hinweis:
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